Für das Schuljahr 2017/2018 müssen die Kinder angemeldet werden, die vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 geboren wurden und im Schuleinzugsgebiet der städtischen Grundschulen wohnen.
In der Zeit vom 4. Oktober bis zum 27. Oktober 2016 muss die Anmeldung erfolgen!
Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2016/2017 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Soll das Kind für das Schuljahr 2017/2018 vom Schulbesuch zurückgestellt werden, muss das bei der jeweiligen Grundschulleiterin beantragt werden. Das schließt jedoch eine formelle Anmeldung nicht aus. Der Antrag kann bei der Anmeldung mit abgegeben werden. Ist eine vorzeitige Anmeldung erwünscht, muss das Kind ebenfalls im Anmeldezeitraum angemeldet werden.
Anmeldeort und -zeitraum
In der Zeit vom 4. Oktober bis zum 27. Oktober 2016 erfolgt die Anmeldung für die Grundschulen „Am Ploggensee“ und „Fritz Reuter“ zentral im Sachgebiet Kita/Schulen/Jugend (Zimmer 2.0.11) im Rathaus der Stadt Grevesmühlen (Haus 2) zu folgenden Öffnungszeiten:
Dienstag: 9 – 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Mittwoch: 9 – 12 Uhr
Donnerstag: 9 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Anträge zur:
können als PDF- Dokumente unter:
heruntergeladen und ausgefüllt zur Anmeldung mitgebracht werden.
Vergabe der Schulplätze unabhängig von der Reihenfolge der Anmeldungen
Wichtig ist es zu wissen, dass die Reihenfolge der Anmeldung keinen Einfluss auf die Vergabe der Schulplätze hat. Eine
frühzeitige Anmeldung sichert somit keinen bestimmten Schulplatz! Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage der vorhandenen Kapazität und der entsprechenden Grundschulwahl nach Abschluss der
schulärztlichen Untersuchungen im April/Mai 2016. Mit der Anmeldung besteht kein Aufnahmeanspruch in eine bestimmte Grundschule. Die Personensorgeberechtigten sollten somit den vierwöchigen
Anmeldezeitraum voll ausschöpfen und jeweils einen Erst- und Zweitwunsch angeben.
Mitzubringende Unterlagen
Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis der/des Personensorgeberechtigten
mitzubringen. Gegebenenfalls ist für nichteheliche Kinder die alleinige Personensorge (Negativbescheinigung) nachzuweisen bzw. die Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorzulegen. Die
anzumeldenden Kinder brauchen nicht vorgestellt zu werden.
Stadt Grevesmühlen
Der Bürgermeister