Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen-Land

    Amtliche Bekanntmachung zur Anmeldungen für das Schuljahr 2017/2018 an den Grundschulen in Grevesmühlen

    Für das Schuljahr 2017/2018 müssen die Kinder angemeldet werden, die vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 geboren wurden und im Schuleinzugsgebiet der städtischen Grundschulen wohnen.

    In der Zeit vom 4. Oktober bis zum 27. Oktober 2016 muss die Anmeldung erfolgen!

    Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2016/2017 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Soll das Kind für das Schuljahr 2017/2018 vom Schulbesuch zurückgestellt werden, muss das bei der jeweiligen Grundschulleiterin beantragt werden. Das schließt jedoch eine formelle Anmeldung nicht aus. Der Antrag kann bei der Anmeldung mit abgegeben werden. Ist eine vorzeitige Anmeldung erwünscht, muss das Kind ebenfalls im Anmeldezeitraum angemeldet werden.

     

    Anmeldeort und -zeitraum

    In der Zeit vom 4. Oktober bis zum 27. Oktober 2016 erfolgt die Anmeldung für die Grundschulen „Am Ploggensee“ und „Fritz Reuter“ zentral im Sachgebiet Kita/Schulen/Jugend (Zimmer 2.0.11) im Rathaus der Stadt Grevesmühlen (Haus 2) zu folgenden Öffnungszeiten:

     

    Dienstag:        9 – 12 Uhr  und 13 - 15 Uhr

    Mittwoch:        9 – 12 Uhr

    Donnerstag:    9 – 12 Uhr  und 13 - 18 Uhr

     

    Anträge zur:

    • Aufnahme an eine städtische Grundschule
    • für eine vorzeitige Aufnahme in eine Grundschule
    • für die Zurückstellung vom Schulbesuch

     

    können  als PDF- Dokumente unter:

     

    heruntergeladen und ausgefüllt zur Anmeldung mitgebracht werden.


    Vergabe der Schulplätze unabhängig von der Reihenfolge der Anmeldungen

    Wichtig ist es zu wissen, dass die Reihenfolge der Anmeldung keinen Einfluss auf die Vergabe der Schulplätze hat. Eine frühzeitige Anmeldung sichert somit keinen bestimmten Schulplatz! Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage der vorhandenen Kapazität und der entsprechenden Grundschulwahl nach Abschluss der schulärztlichen Untersuchungen im April/Mai 2016. Mit der Anmeldung besteht kein Aufnahmeanspruch in eine bestimmte Grundschule. Die Personensorgeberechtigten sollten somit den vierwöchigen Anmeldezeitraum voll ausschöpfen und jeweils einen Erst- und Zweitwunsch angeben.

     

    Mitzubringende Unterlagen

    Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen. Gegebenenfalls ist für nichteheliche Kinder die alleinige Personensorge (Negativbescheinigung) nachzuweisen bzw. die Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorzulegen. Die anzumeldenden Kinder brauchen nicht vorgestellt zu werden. 

     

    Stadt Grevesmühlen

    Der Bürgermeister

     

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    Verwaltungsgemeinschaft

    Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen Land

    Rathausplatz 1

    23936 Grevesmühlen

    Tel.: 03881/723-0

    Fax.: 03881/723-111

    E-Mail: info(at)grevesmuehlen.de

    Internet: www.grevesmuehlen.de

    Öffnungszeiten der Verwaltung:

     

     

    Di.-Do.  09:00-12:00 Uhr
    Di.         13:00-15:00 Uhr

    Do.        13:00-18:00 Uhr

     

    Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten des Museums, der Stadtbibliothek und der Stadtinformation.

    De-Mail: poststelle(at)grevesmuehlen.de-mail.de

    (Adresse für die sichere Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente, insbesondere für vertrauliche  und personenbezogene Daten empfohlen)

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