Die Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen-Land informiert alle Steuerpflichtigen der Stadt Grevesmühlen und der Gemeinden des Amtes
Grevesmühlen-Land, dass auch in diesem Jahr keine Steuer- und Gebührenbescheide versandt werden. Die jeweils fälligen Beträge bitten wir, dem letzten gültigen Steuer- und Gebührenbescheid zu
entnehmen.
Sofern keine Änderungen (z.B. beim
Grundsteuermessbetrag, in den Hebe- und Gebührensätzen oder den Besitzverhältnissen) erfolgt sind, ist der festgesetzte Betrag auch in den folgenden Jahren zu entrichten, ohne dass hierfür ein
gesonderter Bescheid ergeht.
Die jährlichen Beträge für Grundsteuer und Straßenreinigung werden je zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2017 und am 01.07. bei Jahreszahlern
fällig. Die Hundesteuer ist zum 15. Mai 2017 zu entrichten. Für den Wasser- und Bodenverband ist der nächste Fälligkeitstermin der 15.08.2017. Wir empfehlen Ihnen, soweit noch nicht geschehen,
von der Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandates Gebrauch zu machen.
Bitte nutzen Sie für Ihre Überweisungen folgende Bankverbindungen:
Sparkasse Mecklenburg-Nordwest IBAN: DE65 1405 1000 1000 0302 09
Volks- und Raiffeisenbank e.G. IBAN: DE88 1406 1308 0002 5191 27
Deutsche Kreditbank AG IBAN: DE51 1203 0000 0000 1002 89
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Pflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid
zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch hat keine
aufschiebende Wirkung und entbindet folglich nicht von der fristgerechten Zahlung.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bereiches Steuern und Abgaben im Rathaus der Stadt
Grevesmühlen, Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen zu den Sprechzeiten oder telefonisch unter 03881/723210 oder 723213 gern zur Verfügung.
Stadt Grevesmühlen, Zugleich Verwaltungsbehörde für das Amt Grevesmühlen-Land
mit den Gemeinden Bernstorf, Gägelow, Plüschow, Roggenstorf, Rüting, Stepenitztal, Testorf-Steinfort, Upahl, Warnow