Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen-Land

    Info`s zu Mehrjahresbescheiden - Fälligkeit der Grundsteuer, Hundesteuer, Gebühren für die Straßenreinigung und den Wasser- und Bodenverband

    Die Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen-Land informiert alle Steuerpflichtigen der Stadt Grevesmühlen und der Gemeinden des Amtes Grevesmühlen-Land, dass auch in diesem Jahr keine Steuer- und Gebührenbescheide versandt werden. Die jeweils fälligen Beträge bitten wir, dem letzten gültigen Steuer- und Gebührenbescheid zu entnehmen.
    Sofern keine Änderungen (z.B. beim Grundsteuermessbetrag, in den Hebe- und Gebührensätzen oder den Besitzverhältnissen) erfolgt sind, ist der festgesetzte Betrag auch in den folgenden Jahren zu entrichten, ohne dass hierfür ein gesonderter Bescheid ergeht.
    Die jährlichen Beträge für Grundsteuer und Straßenreinigung werden je zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2017 und am 01.07. bei Jahreszahlern fällig. Die Hundesteuer ist zum 15. Mai 2017 zu entrichten. Für den Wasser- und Bodenverband ist der nächste Fälligkeitstermin der 15.08.2017. Wir empfehlen Ihnen, soweit noch nicht geschehen, von der Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandates Gebrauch zu machen.

    Bitte nutzen Sie für Ihre Überweisungen folgende Bankverbindungen:
    Sparkasse Mecklenburg-Nordwest  IBAN: DE65 1405 1000 1000 0302 09
    Volks- und Raiffeisenbank e.G.         IBAN: DE88 1406 1308 0002 5191 27
    Deutsche Kreditbank AG                  
    IBAN: DE51 1203 0000 0000 1002 89 

     

    Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Pflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
    Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet folglich nicht von der fristgerechten Zahlung.

    Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bereiches Steuern und Abgaben im Rathaus der Stadt Grevesmühlen, Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen zu den Sprechzeiten oder telefonisch unter 03881/723210 oder 723213 gern zur Verfügung.

    Stadt Grevesmühlen, Zugleich Verwaltungsbehörde für das Amt Grevesmühlen-Land
    mit den Gemeinden Bernstorf, Gägelow, Plüschow, Roggenstorf, Rüting, Stepenitztal, Testorf-Steinfort, Upahl, Warnow

     

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    Verwaltungsgemeinschaft

    Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen Land

    Rathausplatz 1

    23936 Grevesmühlen

    Tel.: 03881/723-0

    Fax.: 03881/723-111

    E-Mail: info(at)grevesmuehlen.de

    Internet: www.grevesmuehlen.de

    Öffnungszeiten der Verwaltung:

     

     

    Di.-Do.  09:00-12:00 Uhr
    Di.         13:00-15:00 Uhr

    Do.        13:00-18:00 Uhr

     

    Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten des Museums, der Stadtbibliothek und der Stadtinformation.

    De-Mail: poststelle(at)grevesmuehlen.de-mail.de

    (Adresse für die sichere Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente, insbesondere für vertrauliche  und personenbezogene Daten empfohlen)

    EGVP: Die Verwaltungsgemeinschaft ist auch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erreichbar.