Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen-Land

    Amtliche Schulanmeldung 2019 2020 - Proseken

    Für das Schuljahr 2019/2020 müssen die Kinder angemeldet werden, die vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 geboren wurden und im Schuleinzugsbereich der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken wohnen.

    Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2018/2019 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.

     

    Die Schulanmeldung betrifft auch die Personensorgeberechtigten, die ihre Kinder in einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben oder anmelden wollen. Neben der Anmeldung in der Schule ist der Konatkat zur „Privatschule“ eigenständig aufzunehmen, sofern dieser noch nicht erfolgt ist. 

    Soll das Kind für das Schuljahr 2019/2020 vom Schulbesuch zurückgestellt werden, so ist dies bei der Grundschulleitung zu beantragen werden. Das schließt jedoch eine formelle Anmeldung nicht aus. Der Antrag kann bei der Anmeldung mit abgegeben werden. Eine vorzeitige Schulanmeldung ist ebenfalls im Anmeldezeitraum vorzunehmen.

     

    Anmeldeort- und zeitraum:
    Eltern können ihre Kinder für die Grundschule Proseken im Sekretariat der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken, Hauptstraße 18 in 23968 Proseken zu folgenden Zeiten anmelden: 

    01.10. – 05.10.2018               07:00 – 12:00 Uhr
    (außer 03.10.2018))
    15.10. – 19.10.2018               07:00 – 12:00 Uhr
    20.10.2018                            10:00 – 12:00 Uhr
    22.10. – 26.10.2018               07:00 – 12:00 Uhr

     

    Formulare für
    - die Aufnahme in die Grundschule in Proseken
    - die vorzeitige Aufnahme in eine Grundschule
    - die Zurückstellung vom Schulbesuch

    können als PDF- Dokumente unter www.grevesmuehlen.eu/leben/formulare heruntergeladen und vollständig ausgefüllt zur Anmeldung mitgebracht werden.
    Eine postalische oder elektronische Anmeldung ist ausgeschlosen.


    Mitzubringende Unterlagen:
    Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen. 

    Die Schulanmeldung ist im Fall des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Personensorgeberechtigten vorzunehmen. Sollte ein Personensorgeberechtigter verhindert sein, ist eine entsprechende Vollmacht zur Anmeldung vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen. Die anzumeldenden Kinder brauchen nicht vorgestellt zu werden.
     

    In Ausnahmefällen ist eine Schulanmeldung mit einer von den Personensorgeberechtigten ausgestellten Vollmacht durch eine dritte Person des Vertrauens zulässig.

     

    Uwe Wandel
    Gemeinde Gägelow
    Der Bürgermeister

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    Internet: www.grevesmuehlen.de

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    Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten des Museums, der Stadtbibliothek und der Stadtinformation.

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