Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen-Land

    Amtliche Bekanntmachung Schulanmeldung - Grundschüler Grevesmühlen 2019/2020

    Für das Schuljahr 2019/2020 müssen Kinder angemeldet werden, die vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 geboren wurden und im Schuleinzugsbereich der städtischen Grundschulen wohnen.


    Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2018/2019 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.

    Die Schulanmeldung betrifft auch die Personensorgeberechtigten, die ihre Kinder in einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben oder anmelden wollen. Neben der Anmeldung im Rathaus ist der Kontakt zur „Privatschule“ eigenständig aufzunehmen, sofern dieser noch nicht erfolgt ist.

    Soll das Kind für das Schuljahr 2019/2020 vom Schulbesuch zurückgestellt werden, so ist dies bei der jeweiligen Grundschulleiterin zu beantragen. Das schließt jedoch eine formelle Anmeldung im Rathaus der Stadt Grevesmühlen nicht aus. Der Antrag kann bei der Anmeldung mit abgegeben werden. Eine vorzeitige Schulanmeldung ist ebenfalls im Anmeldezeitraum vorzunehmen.

    Anmeldeort- und zeitraum:
    In der Zeit vom 01.10.2018 bis 30.10.2018 erfolgt die Anmeldung für die Grundschulen „Am Ploggensee“ und „Fritz Reuter“ zentral im Sachbereich Kita/Schulen/Jugend (Zimmer 2.0.11, Haus 2) im Rathaus der Stadt Grevesmühlen, Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen zu folgenden Öffnungszeiten:

     

    Dienstag:                    9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
    Mittwoch:                    9:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:               9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

    Formulare für
    - die Aufnahme in eine städtische Grundschule
    - die vorzeitige Aufnahme in eine Grundschule
    - die Zurückstellung vom Schulbesuch

    können als PDF-Dokumente unter www.grevesmuehlen.eu/leben/formulare heruntergeladen und vollständig ausgefüllt zur Anmeldung mitgebracht werden.
    Eine Anmeldung auf postalischem Weg ist ausgeschlossen.

    Mitzubringende Unterlagen:
    Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des anzumeldenen Kindes und der gültige Personalausweis der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen.

    Die Schulanmeldung ist im Fall des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Personensorgeberechtigten vorzunehmen. Sollte ein Personensorgeberechtigter verhindert sein, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
    Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen. 

    Die anzumeldenden Kinder brauchen nicht vorgestellt werden.

     

    Ist Ausnahmefällen ist eine Schulanmeldung mit einer von den Personensorgeberechtigten ausgestellten Vollmacht durch eine dritte Person des Vertrauens zulässig. Die Vollmacht muss jeweils den/die vollständigen Namen, Anschrift sowie den ersten und zweiten Schulwunsch enthalten.

     

    Vergabe der Schulplätze unabhängig von der Reihenfolge der Anmeldungen:
    Wichtig ist es zu wissen, dass die Reihenfolge der Anmeldungen keinen Einfluss auf die Vergabe der Schulplätze hat. Eine frühzeitige Anmeldung sichert keinen bestimmten Schulplatz. Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage der vorhandenen Kapazität und der entsprechenden Grundschulwahl nach Abschluss der schulärztlichen Untersuchungen. Mit der Anmeldung besteht kein Aufnahmeanspruch in eine bestimmte Grundschule. Die Personensorgeberechtigten sollten somit den vierwöchigen Anmeldezeitraum voll ausschöpfen.

     

    Aufnahmekriterien:
    Jedes schulpflichtige Kind hat nach § 45 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

     

    Grundsätzlich können Kinder mit Wohnsitz in Grevesmühlen an jeder Grundschule in Grevesmühlen angemeldet werden, soweit die Aufnahmekapazität der Schule dies zulässt. Für Kinder mit Wohnsitz außerhalb der Stadt Grevesmühlen gilt das für die jeweilige Schule festgelegte Schuleinzugsgebiet.

     

    Sollte das Kind an einer anderen als der nächstgelegen Grundschule angemeldet  werden, so sind jedoch in diesen Fällen die Kinder, für die diese Schule die  nächstgelegene Schule ist, vorrangig zu behandeln. Erst wenn danach noch freie Plätze vorhanden sind, können Kinder aus anderen Bereichen aufgenommen werden. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule dann auch andere Kinder  auf. 

    Die Schulleiterin entscheidet innerhalb der vom Schulträger festgesetzten Aufnahmekapazität über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler  in die Schule. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule gegebenenfalls ein  Auswahlverfahren durch. Kriterien  für die Aufnahmeentscheidung sind:

    1. Schulweg  (Wohnung - Schule)
    2. Berücksichtigung zurückkehrender Schülerinnen und Schülern aus Diagnoseförderklassen
    3. Geschwisterkinder (1.-3. Klasse)
    4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen

    Hortbetreuung:

    Bei der Schulanmeldung können die Personensorgeberechtigten bei Bedarf einen Erst- und Zweitwunsch zur Hortbetreuung angeben.
    Der Erstwunsch wird dem jeweiligen Hortträger entsprechend mitgeteilt.

     

    Lars Prahler
    Stadt Grevesmühlen
    Der Bürgermeister

     

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    Rathausplatz 1

    23936 Grevesmühlen

    Tel.: 03881/723-0

    Fax.: 03881/723-111

    E-Mail: info(at)grevesmuehlen.de

    Internet: www.grevesmuehlen.de

    Öffnungszeiten der Verwaltung:

     

     

    Di.-Do.  09:00-12:00 Uhr
    Di.         13:00-15:00 Uhr

    Do.        13:00-18:00 Uhr

     

    Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten des Museums, der Stadtbibliothek und der Stadtinformation.

    De-Mail: poststelle(at)grevesmuehlen.de-mail.de

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