Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen-Land

    Mitteilung zur Umsetzung der Einschränkungen für Beherbergungsbetriebe, 19. März 2020

    Die Mitarbeiter unserer Ordnungsbehörde haben auf folgende gesetzliche Bestimmung

    gem. SARS-CoV-2-BekämpfV § 3 vom 17.03.2020 hinzuweisen:

    § 3

    Beherbergung

     

    Betreibern von Beherbergungsstätten gemäß § 2 Absatz 1 BstättVOM-V

    (Beherbergungsstätten-verordnung vom 12. Februar 2002 GVBl. Nr. 3 vom20.03.2002), wie

    z.B. Hotels und Pensionen, und von vergleichbaren Angeboten, Campingplätzen,

    Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen

    und vergleichbaren Angeboten, wie z.B. homesharing ist es untersagt, Personen zu

    touristischen Zwecken zu beherbergen.
    Gäste, die bereits angereist sind, haben bis spätestens zum 19. März 2020 ihren Urlaub zu

    beenden und abzureisen.
    Die Mitarbeiter haben heute, am 19.03.2020, Beherbergungsstätten aufgesucht, um die

    Abreise von Touristen, wie vom Land angeordnet zu kontrollieren.

    Die Stadtverwaltung Grevesmühlen ist für die Kontrolle dieser Verfügung zuständig.

    Zudem erfolgen in den kommenden Tagen weitere Kontrollen. Da es kein vollständiges

    Register der Beherbergungsstätten o.g. Art gibt, appellieren wir ausdrücklich an die

    Betreiber und die betroffenen Touristen, die Vorgaben in eigener Verantwortung zu

    beachten.

     

    Lars Prahler

    Der Bürgermeister

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    23936 Grevesmühlen

    Tel.: 03881/723-0

    Fax.: 03881/723-111

    E-Mail: info(at)grevesmuehlen.de

    Internet: www.grevesmuehlen.de

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    Di.         13:00-15:00 Uhr

    Do.        13:00-18:00 Uhr

     

    Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten des Museums, der Stadtbibliothek und der Stadtinformation.

    De-Mail: poststelle(at)grevesmuehlen.de-mail.de

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