• Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in wirtschaftlicher Schieflage können ab 25.3.2020 eine Soforthilfe beantragen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können beim Landesförderinstitut beantragt worden. Damit zieht das Land die Hilfen des Bundes für Kleinstunternehmen vor (einmalig 9.000 Euro bei 0-5 Arbeitsplätzen, 15.000 Euro bei 6-10 Arbeitsplätzen) und unterstützt mit 125 Millionen Euro aus eigenen Mitteln auch Kleinunternehmen bis 49 Beschäftigte, die sich aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (einmalig 25.000 Euro bei 11-24 Arbeitsplätzen, 40.000 Euro bei 25-49 Arbeitsplätzen).
• 25 Mio. Euro gibt es für die Unterstützung von Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und ehrenamtlich Engagierten. Das Land sagt zugleich zu, dass Landeszuschüsse an Kultureinrichtungen nicht deshalb gekürzt oder gestrichen werden, weil die Erbringung der Leistung nicht möglich ist.
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Bundesregierung: Eckpunkte zur Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine
Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.
Eckpunkte des Soforthilfe-Programms
Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
– Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
– Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Download Eckpunkte der Bundesregierung