Die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinden des Amtes Grevesmühlen-Land werden in Zeiten von Corona in Not geratene Unternehmen unterstützen.
Unmittelbar oder erheblich betroffene Steuerpflichtige können bis Ende 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse formlose Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer, der Grundsteuer, der Spielgerätesteuer, der Gebühren für die Umlage an die Wasser- und Bodenverbände und der Straßenreinigungsgebühren bei der Stadt Grevesmühlen als Verwaltungsbehörde stellen. Ebenso können formlose Anträge auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen gestellt werden. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird in der Regel verzichtet.
Da auch die Finanzämter umfangreiche steuerliche Erleichterungen einräumen, verweisen wir zudem auf die Pressemitteilung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern Nr. 13/20 vom 18.03.2020.