Die Stadt Grevesmühlen beabsichtigt umfangreiche Änderungen der Verkehrsregelungen in der Innenstadt. Dies umfasst u.a. die Einrichtung einer 20er Zone für den gesamten Bereich, Vereinfachungen von Vorfahrtsregelungen sowie Neuregelungen der Parkplatzordnung. Hintergrund dessen ist insbesondere, dass festzustellen ist, dass in allen Seitenstraßen der Innenstadt bisher Mindestbreiten für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge und vor allem für die Feuerwehr nicht gewährleistet sind. Im letzten Jahr durchgeführte Übungen der Feuerwehr haben dies sehr deutlich aufgezeigt. Zum Teil war es den Rettungskräften nicht möglich, Straßenzüge ohne aufwendiges Rangieren zu erreichen. Eine Situation, die im Notfall zu erheblichem Schaden durch Zeitverlust führen kann.
Die Gesamtanzahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze in den Seitenstraßen der Innenstadt werden unweigerlich reduziert werden müssen und zwar überall dort, wo Durchfahrtsbreiten von unter 3,05 Metern festzustellen sind.
Die Stadt hat durch zahlreiche neue Stellflächen für Anwohner z.B. im Blockbereich Große Seestraße oder am Badstüberbruch bereits umfangreiche Ersatzmöglichkeiten geschaffen. Zudem wird beabsichtigt, in den Seitenstraßen Anwohnern das vorrangige Recht auf Parken durch Bewohnerparkzonen einzuräumen. Es parken also dann nur noch Anwohner in den Seitenstraßen.
Alle diese Maßnahmen sind fachlich vorbereitet und seit letztem Jahr in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, da diese Maßnahmen der Genehmigung bedürfen.
Aktuell besteht im Genehmigungsverfahren noch Klärungsbedarf vor allem für die Straßenzüge Gr. Alleestraße und Gr. Vogelsang. Nach bisherigem Stand wäre zur Einhaltung der erforderlichen Durchfahrtsbreiten bauliche Maßnahmen, z.B. Absenkungen von Bordsteinen erforderlich, was eine erhebliche Investition darstellen und das Gesamtprojekt verzögern würde. Lösungsvarianten sind in den politischen Gremien zu diskutieren.
Bis zur Klärung dieses Sachverhaltes bitten wir um Geduld.