Durch frühzeitige infrastrukturelle Maßnahmen und Planungen hat die Gemeinde Testorf-Steinfort die Grundlage für eine positive Entwicklung geschaffen.
So wurden im Rahmen einer umfangreichen Flurneuordnung die Eigentumsverhältnisse im Wesentlichen geregelt. Im Rahmen der Dorferneuerung erfolgte der Neuausbau fast aller bestehenden ländlichen Wege.
Testorf-Steinfort selbst ist geprägt von Einzel- und Doppelhausbebauung sowie 3 Wohnblocks. Am Ortsausgang zur B 208 steht das Gemeindehaus, ein schönes Fachwerkhaus. Die Milchviehanlage am Ortsrand wurde durch die jetzigen Betreiber ansehnlich hergerichtet. Ein neu angelegter Park bietet Sport-, Spiel- und Erholungsmöglichkeiten. Am Dorfrand verläuft ein größerer Wald, der zu Spaziergängen einlädt.
Die Ortsteile Schönhof und Fräulein-Steinfort liegen an der B 208, zu der parallel nun auch ein Radweg verläuft. Im Park des Schlosses in Schönhof findet jährlich ein attraktives Schlossparkfest statt.
Seefeld liegt romantisch am südlichen Waldrand an der Verbindungsstraße zwischen Schönhof und der Landesstraße nach Schwerin.
Wüstenmark hat als altes Bauerndorf seine ehemalige Struktur weitgehend erhalten. Ruhig an der Stepenitz gelegen lässt sich's hier gut wohnen.
Testorf weist die typische Struktur eines Gutsdorfes auf, mit Gutshaus, Teich, Scheunen und Landarbeiterhäusern. In Testorf gibt es einen aktiven Fußballsportverein, dem ein schöner Platz mit Sportlerheim am Ortsrand zur Verfügung steht. Hier können Gemeindeveranstaltungen stattfinden.
Harmshagen teilt sich einmal in den Bereich um das Schloss und eine weitere Häusergruppe mit Ein- und Mehrfamilienhäusern etwa 600 m weiter in Richtung Klein Krankow.
Die Jagdgenossenschaft Testorf- Steinfort vertreten durch den Vorstand Herrn Johann Messer (Vorsteher), Frau Jutta Höhn (Stellvertreter), Herrn Jörg Skoeries (Kassenwart), Herrn Hans – Jürgen Vitense (Schriftführer), erhebt von den Jagdgenossen personenbezogene Daten zum Zweck der Verwaltung der Jagdgenossenschaft, zur Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten (insbesondere zur Führung des Jagdkatasters, Auszahlung des Reinertrags).
Es werden folgende Daten erhoben (soweit bekannt): Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), Bezeichnung der Einzelgrundstücke (Größe/Lage/land-, forst-, fischereiwirtschaftliche Nutzbarkeit/Bejagbarkeit/Befriedungsstatus), Beginn/Ende der gesetzlichen Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags und zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) und 1c) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Jeder Jagdgenosse hat das Recht, Auskunft der bei uns über ihn gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Jeder Jagdgenosse hat das Recht, sich bei der für uns zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, falls er der Meinung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Zuständige Datenschutzbehörde ist: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, Mail: info@datenschutz-mv.de
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Testorf - Steinfort
Johann Messer
Jagdvorsteher
Testorf- Steinfort, den 24.06.2020