Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen-Land

Informationen zur Antragsstellung

Liebe Eltern,

 

Sie haben sich entschlossen, Ihr Kind künftig in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder Tagespflege für einen Teil des tages betreuen zu lassen.

Was müssen Sie tun, um dort einen Betreuungsplatz in Aunspruch nehmen zu können?

 

  1. Zunächst sollten Sie Ihren Betreuungsbedarf per Antrag beim örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe anmelden. Dies ist für den Raum Nordwestmecklenburg der Landkreis Nordwestmecklenburg, Börzower Weg 3 in Grevesmühlen. Antragsformulare sind dort vor Ort erhältlich.
  2. Füllen Sie das Antragsformular "Antrag auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz gemäß §§ 3 bis 6 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege" aus. Anlagen, wie Arbeitsbescheinigungen, Ausbildungsnachweise, Bestätigung der Arbeitsagentur fügen Sie ausgefüllt dem Antrag bei.
  3. Reichen Sie den vollständigen Antrag, bis spätestens - in der Regel 3 Monate vor Aufnahmewunsch/Betreuungsbeginn, beim Landkreis Nordwestmecklenburg ein. Die Adresse finden Sie oben rechts auf dem Antragsformular.

Sie erhalten daraufhin einen "Bescheid über einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz" vom Landkreis. Sollte Ihnen der Zeitraum der Bearbeitung zu lang erscheinen, fragen Sie bitte bei Frau Bachmann, der zuständigen Sachbearbeiterin beim Landkreis nach. Dieser Bescheid berechtigt Sie, Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson Ihrer Wahl anzumelden.

 

4. Wenden Sie sich bitte mit diesem Bescheid an den Träger der Einrichtung oder an die Tagespflegeperson, die Sie für die Betreuung Ihres Kindes ausgewählt haben und beantragen dort die Aufnahme in diese Einrichtung/ Tagespflegestelle. Die Verfahrensweise kann dabei sehr unterschiedlich sein.

Informieren Sie sich daher immer direkt vor Ort bei der zuständigen Leiterin oder der Tagespflegeperson. Sie wird Ihnen bei der Anmeldung gern behilflich sein.

5. Der jeweilige Träger der Einrichtung/die Tagespflegeperson wir bei vorhandener Kapazität mit Ihnen schriftlich einen Betreuungsvertag abschließen. Erst nach Zugang eines unterzeichneten Betreuungsvertrages in der Eirichtung/bei der Tagespflegeperson wird Ihr Kind dort aufgenommen und betreut.

 

 Wir wünschen Ihrem Kind viel Spaß in der Einrichtung oder bei der "Tagesmutti".

Ansprechpartner: Kontakt: Sprechzeiten:

Stadt Grevesmühlen

Fachbereich Kita/Schulen/Jugend

 03881-723-127 Dienstag- Donnerstag
    09.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag: 13.00 - 15.00 Uhr
    Donnerstag: 13.00 - 18.00 Uhr

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen gern die Mitarbeiterinnen beim Landkreis Nordwest-mecklenburg zur Verfügung:

Ansprechpartner            Kontakt Sprechzeiten
Landkreis Nordwest-Mecklenburg
Fachdienst Jugend/Kita-Förderung

           03841-3040-5180    

Dienstag:                                           

Frau Bachmann   09.00-12.00 Uhr
    13.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    09.00 - 12.00 Uhr
    13.00 - 18.00 Uhr

 

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Rathausplatz 1

23936 Grevesmühlen

Tel.: 03881/723-0

Fax.: 03881/723-111

E-Mail: info(at)grevesmuehlen.de

Internet: www.grevesmuehlen.de

Öffnungszeiten der Verwaltung:

 

 

Di.-Do.  09:00-12:00 Uhr
Di.         13:00-15:00 Uhr

Do.        13:00-18:00 Uhr

 

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten des Museums, der Stadtbibliothek und der Stadtinformation.

De-Mail: poststelle(at)grevesmuehlen.de-mail.de

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