Stadtverordnete können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Nach der Kommunalverfassung besteht eine Fraktion aus mindestens zwei Stadtvertretern.
Die Fraktionen stellen Anträge in der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen. Die Geschäftsstellen der Fraktionen befinden sich im Rathaus. Für ihre Personal- und Sachausgaben stellt
der städtische Haushalt Finanzmittel zur Verfügung.