Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen-Land

Ortsrecht

Nach dem Satzungsrecht der Gemeinden, das im  § 5 der Kommunal-verfassung M-V vom 13. Juli 2011 geregelt ist, können die Gemeinden ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln.

Die Gemeindevertretung erlässt, ändert oder hebt Satzungen auf. Für die Gemeinde sind wesentliche Fragen in einer Hauptsatzung geregelt. In ihr sind u.a. auch Regelungen zu treffen, wie die Verkündung von Rechtsvorschriften erfolgt. Die Satzung wird durch den Bürgermeister  unterzeichnet und ist öffentlich bekannt zu machen. Nach Bekanntmachung muss die Satzung nebst Anlagen für jedermann einsehbar sein.



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Verwaltungsgemeinschaft

Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen Land

Rathausplatz 1

23936 Grevesmühlen

Tel.: 03881/723-0

Fax.: 03881/723-111

E-Mail: info(at)grevesmuehlen.de

Internet: www.grevesmuehlen.de

Öffnungszeiten der Verwaltung:

 

 

Di.-Do.  09:00-12:00 Uhr
Di.         13:00-15:00 Uhr

Do.        13:00-18:00 Uhr

 

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten des Museums, der Stadtbibliothek und der Stadtinformation.

De-Mail: poststelle(at)grevesmuehlen.de-mail.de

(Adresse für die sichere Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente, insbesondere für vertrauliche  und personenbezogene Daten empfohlen)

EGVP: Die Verwaltungsgemeinschaft ist auch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erreichbar.