Nach dem Satzungsrecht der Gemeinden, das im § 5 der Kommunal-verfassung M-V vom 13. Juli 2011 geregelt ist, können die Gemeinden ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln.
Die Gemeindevertretung erlässt, ändert oder hebt Satzungen auf. Für die Gemeinde sind wesentliche Fragen in einer Hauptsatzung geregelt. In ihr sind u.a. auch Regelungen zu treffen, wie die Verkündung von Rechtsvorschriften erfolgt. Die Satzung wird durch den Bürgermeister unterzeichnet und ist öffentlich bekannt zu machen. Nach Bekanntmachung muss die Satzung nebst Anlagen für jedermann einsehbar sein.