Landschaftspläne dienen als sogenannte informelle Planungen dazu, die Naturausstattung einer Gemeinde zu beschreiben und Zielstellungen für die Verbesserung des Naturhaushaltes, mögliche Renaturierungsmaßnahmen oder z.B. konkret angedachte Ausgleichsflächen für bauliche Maßnahmen auszuweisen. Maßgeblicher Bestandteil ist hierbei die konkrete Darstellung auf einer Planzeichnung und eine Maßnahmenliste.
Landschaftspläne sollten nach Bedarf fortgeschrieben werden.
Die Gemeinden des Amtes Grevesmühlen-Land verfügen aktuell über keine Landschaftspläne.