1991, also unmittelbar in der Wendezeit hat die Stadt Grevesmühlen die Vorbereitungen zur Einleitung der städtebaulichen Erneuerung „Altstadt“ begonnen und seit nunmehr über 20 Jahren mit Hilfe erheblicher Städtebaufördermittel des Landes und Bundes viele Teilprojekte in der Altstadt mit diesem Instrumentarium umgesetzt. Auf Basis des sog. Rahmenplans, mit Unterstützung des treuhänderischen Sanierungsträgers und mit sehr aktiver Beteiligung von Eigentümern kann man mittlerweile feststellen, dass die Altstadt als Zentrum der Stadt im erheblichen Umfange aufgewertet wurde.
Mittels Förderung wurden u.a. das ehemalige Amtsgebäude zum Rathaussitz ausgebaut, das „Alte Rathaus“ saniert, mehrere stadteigene Vermietungsobjekte modernisiert (u.a. Speicher Kirchstraße 1, Wismarsche Straße 5), die Straßen weitestgehend modernisiert, Blockbereiche neu gestaltet (z.B. Schäfergang, Große Seestraße), aber auch über 80 private Bauherren finanziell bei ihren Modernisierungen und Neubauten unterstützt.
Besonders erfolgreich, weil vielfach genutzt wurde insbesondere die Förderung sog. kleinteiliger Maßnahmen durch private Bauherren.
Der Sanierungsträger erarbeitet jährlich ein Maßnahmenprogramm, das von der Stadtvertretung zu beschließen ist. Auf dieser Basis agiert der Sanierungsträger in der Folge treuhänderisch für die Stadt, beauftragt dementsprechend Bauleistungen, schließt Fördervereinbarungen ab und führt die förderrechtliche Abrechnung der einzelnen Maßnahmen durch.
Inzwischen werden bereits Teile des Sanierungsgebietes mit Satzung wieder aus der Sanierung entlassen, was für zahlreiche Grundstückseigentümer zur Folge hat, dass sog. Ausgleichbeträge fällig werden.