Zu den Aufgaben des Bürgermeisters
gehört u. a.:
- die Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse sowie deren Vollzug;
- die Auskunftspflicht gegenüber der Stadtvertretung
- die Unterrichtungspflicht der Stadtvertretung über alle wichtigen, die Stadt betreffenden Angelegenheiten;
- die Widerspruchspflicht gegen gesetzwidrige Beschlüsse;
- das Eilentscheidungsrecht bei äußerst dringenden nicht aufschiebbaren Angelegenheiten.